Ab dem 27. Mai 2017 beginnt in der arabischen Welt wieder der Ramadan.
Für Geschäftsreisende bedeutet dies Einschränkungen vielerlei Art. Zunächst ist die Versorgung mit Essen stark eingeschränkt. Man findet zwar in einigen muslimischen Ländern Restaurants, die auch tagsüber geöffnet haben, doch der Besuch der Restaurants während des Tages kommt bei den Einheimischen nicht besonders gut an. Eine Einladung ins Restaurant kommt schon gar nicht in Frage. In den Abendstunden sind viele Restaurants dagegen überlaufen, lange Wartezeiten sind die Folge.
Trifft man sich während des Ramadans mit Kunden, sind diese oftmals nicht hundertprozentig fokussiert, da sie einerseits vom Fasten geschwächt sind, andererseits auch müde sind, denn das gesamte soziale Leben findet während dieser Periode nachts statt. Der Koran empfiehlt den Gläubigen während dieser Zeit zu essen, bis sie einen weißen von einem schwarzen Faden unterscheiden können bzw. bis der Muezzin zum Morgengebet ruft.
Mein Tipp daher: verschieben Sie Ihre Reisepläne lieber bis Ende Juni oder Anfang Juli. Da wird es zwar in den meisten Gegenden im arabischen Raum sehr heiß und damit insbesondere von unsereins recht unangenehm, aber geschäftliche Termine sind erfolgsversprechender. Am 24. Juni 2017 endet der diesjährige Ramamdan mit dem Fest des Fastenbrechens. Dieses auch Zuckerfest genannte Fest wird von den Kindern ähnlich sehnsüchtig herbeigesehnt wie bei uns das Weihnachtsfest.
Da sich der islamische Kalender nach der Beobachtung des Mondes richtet, kann der Ramadan in manchen Gegenden auch leicht von den oben angegebenen Daten abweichen. Schwierig ist der Ramadan für Musilime, die sich im nördlichen Polarkreis aufhalten, wenn der Ramadan in den Sommer fällt. Dort sind die Tage dann sehr lang und die Nächte sehr kurz und teilweise entfallen die Nächte ganz. Der Umgang damit wird von den Rechtssprechungen unterschiedlich angesehen. Während die traditionelle saudisch-wahhabitische der Meinung ist, dass - solange Sonnenuntergang und Sonnenaufgang zu erkennen sind - die Regeln eingehalten werden müssen, sind liberalere Kräfte der Meinung, dass die Zeiten des Sonnenaufgangs und des Sonnenuntergangs in Mekka gültig sind, sobald die Nacht weniger als beispielsweise sechs Stunden lang ist.
Weitere Informationen zum Ramadan finden Sie in meinem Buch "Business in Arabien - Erfolgreiche Geschäfte wie in Tausendundeiner Nacht".